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Verlauf
Jahresübersicht
So wird gerechnet
- Riester Übertrag: ein bestehendes Riester-Guthaben kann ins AV-Depot überführt werden. Der volle Übertrag dient als Startkapital des geförderten AV-Depots und wird ab dem ersten Jahr mitverzinst. Beim regulären Sparplan (Vergleich) wird stattdessen nur der um Zulagen & Steuern reduzierte Betrag als Startkapital angesetzt: Bei einer förderschädlichen Übertragung in einen normalen Sparplan müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Dieser netto übertragene Betrag bildet zugleich die Kostenbasis für die spätere Abgeltungsteuer des regulären Sparplans.
- Eigenbeitrag: monatliche Sparrate × 12, begrenzt auf den erlaubten Höchstbetrag pro Jahr.
- Grundzulage: zweistufige Förderung auf den Eigenbeitrag (z. B. 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €).
- Kinderzulage: fester Betrag je Kind und Jahr; Berufseinsteigerbonus: einmalig, wenn die Person zu Beginn unter 25 ist.
- AV-Depot (Ende): angezeigt wird die Summe aus zwei Depots – dem geförderten AV-Depot (Eigenbeitrag + Zulagen, verzinst mit der erwarteten Rendite abzüglich Effektivkosten) und dem separaten Steuererstattungsdepot (siehe unten). Die Tooltips der Spalte zeigen jeweils, wie sich der Wert auf beide Depots aufteilt.
- Steuerersparnis: näherungsweise aus dem Bruttojahreseinkommen über den Beitragsabzug (Einkommensteuer mit/ohne Beitrag, §32a EStG, Grundtabelle). Sie wird nicht ins AV-Depot reinvestiert. Bei aktiver Option „Steuer wiederanlegen“ (Standard) fließt sie in ein separates Steuererstattungsdepot; ist die Option deaktiviert, wird die Erstattung lediglich ausgewiesen, aber nicht angelegt.
- Reg. Sparplan: gleiche Sparrate, gleiche Bruttorendite, aber ohne Kosten und ohne Zulagen. Vorteil = AV-Depot (Summe beider Depots) − regulärer Sparplan (zum Rentenbeginn).
Steuererstattungsdepot – separate Anlage der Steuererstattung
Bei aktiver Option „Steuer wiederanlegen“ (Standard) wird die jährliche Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug (abzüglich der bereits gewährten Zulagen) nicht ins geförderte AV-Depot reinvestiert, sondern in einem eigenen Depot angelegt, das nach den gleichen Regeln wie der reguläre Sparplan funktioniert. In allen AV-Depot-Kennzahlen wird die Summe beider Depots ausgewiesen; die Tooltips schlüsseln die Zusammensetzung auf. Ist die Option deaktiviert, entfällt dieses Depot – die Steuererstattungen werden weiterhin in der Tabelle und im Diagramm ausgewiesen, aber nicht angelegt.
- Einzahlung: einmal jährlich jeweils zu Ende Juni (→ halbjährige Verzinsung im Einzahlungsjahr).
- Kosten: 0 % p.a. – wie beim regulären Sparplan trägt dieses Depot keine Effektivkosten.
- Ansparphase: Verzinsung mit der erwarteten Bruttorendite. Jährlich wird – wie beim regulären Sparplan – eine Vorabpauschale berechnet (Basisertrag = Depotwert zum Jahresanfang × Basiszins × 70 %, gedeckelt durch den Jahreswertzuwachs) und mit der Abgeltungsteuer belastet; die gezahlte Steuer erhöht die Anschaffungskosten und wird bei der Entnahme angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
- Auszahlung: ab Rentenbeginn ebenfalls als konstante Annuität über dieselbe Auszahlung und -rendite wie das AV-Depot. Besteuert wird der realisierte Gewinnanteil mit der Abgeltungsteuer (≈ 18,46 %, vgl. regulärer Sparplan), ohne Freistellungsauftrag.
Regulärer Sparplan – Berechnung der Auszahlung
Der reguläre Sparplan dient als Vergleich: dieselbe monatliche Sparrate wird ohne Förderung und ohne Kosten mit der erwarteten Bruttorendite angespart. Ab Rentenbeginn wird auch dieses Depot in eine monatliche Rente umgewandelt – im Diagramm sinkt die gestrichelte Linie daher über die Auszahlung ab.
- Auszahlung: Es gelten dieselben Werte wie für das AV-Depot – Auszahlung ab, Auszahlung bis und Rendite Auszahlung. Die Jahresrente wird als konstante Annuität so bestimmt, dass das Depot über die gewählte Laufzeit (verzinst mit der Auszahlungsrendite) genau auf 0 sinkt.
- Effektivkosten: für den regulären Sparplan immer 0 % p.a. (der Kostenregler wirkt nur auf das AV-Depot).
- Vorabpauschale (Ansparphase): Jedes Jahr wird auf den Depotwert zum Jahresanfang eine Vorabpauschale ermittelt (Basisertrag = Wert × Basiszins × 70 %, gedeckelt durch den tatsächlichen Jahreswertzuwachs) und mit der Abgeltungsteuer belastet. Diese Steuer wird laufend aus dem Depot bezahlt (Renditebremse) und erhöht zugleich die Anschaffungskosten, sodass sie beim späteren Verkauf angerechnet wird.
- Steuern (Auszahlung): Besteuerung nach der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer). Steuerpflichtig ist nur der realisierte Gewinnanteil jeder Entnahme – also der Anteil, der über die Kostenbasis (eingezahlte Eigenbeiträge + bereits versteuerte Vorabpauschalen) hinausgeht; die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals bleibt steuerfrei. Der Gewinnanteil wird anteilig (Durchschnittskosten) aus dem Verhältnis Gewinn ÷ Depotwert ermittelt.
- Steuersatz: 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, abzüglich 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds → effektiv ≈ 18,46 % auf den Brutto-Gewinnanteil. Es wird angenommen, dass kein Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) mehr zur Verfügung steht.
- Monatliche Rente (netto): Jahresrente − Abgeltungsteuer, geteilt durch 12 (Wert des ersten Auszahlungsjahres).
Hinweis: Näherung auf Basis des geplanten Altersvorsorgedepots (ab 2027). Werte können sich durch die endgültige Gesetzgebung ändern. Für die ETF-Depots (regulärer Sparplan und Steuererstattungsdepot) wird in der Ansparphase eine Vorabpauschale berücksichtigt (Basiszins × 70 %, gedeckelt durch den Jahreswertzuwachs); Zukäufe während des Jahres bleiben dabei vereinfachend unberücksichtigt. Keine Steuer- oder Anlageberatung.